Gesetzliche Krankenversicherung
In der Regel wird die Behandlung von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Bei Behandlungsbeginn werden alle notwendigen Beantragungsmodalitäten besprochen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten. Die Kostenerstattung hängt von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen
haben.
Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle in Verbindung. Fordern Sie Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an und klären Sie die Rahmenbedingungen
für eine ambulante Verhaltenstherapie ab.
Selbstzahler/-innen
Die Kosten für die Behandlung können auch selbst übernommen werden.
Gebührenordnung
Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).