Gesetzliche Krankenversicherung

In der Regel wird die Behandlung von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Bei Behandlungsbeginn werden alle notwendigen Beantragungsmodalitäten besprochen.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten. Die Kostenerstattung hängt von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.

 

Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle in Verbindung. Fordern Sie Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an und klären Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Verhaltenstherapie ab. 

 

Selbstzahler/-innen

Die Kosten für die Behandlung können auch selbst übernommen werden.

 

Gebührenordnung

Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).